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Krankheit & Erholung

Kranke Geschwisterkinder im Bett. © VitalikRadko - Depositphotos.com© VitalikRadko - Depositphotos.comEine Krankheit des Kindes oder des betreuenden Elternteils kann Alleinerziehende im Alltag schnell in eine besondere Notsituation bringen.

Im Folgenden finden Sie Informationen über Krankengeld, wenn Ihr Kind erkrankt ist, über Haushaltshilfe, wenn Sie als betreuender Elternteil krank werden und über Kuren mit ihrem Kind. Auch gibt es Informationen zur Förderung von Erholungsurlauben bei geringem Einkommen.

Weitere Informationen

Familienferien und Zuschüsse in NRW

Drei Kinderköpfe. © Michael Hirschka - pixelio.de© Michael Hirschka - pixelio.deGemeinsame Ferien für Familien und insbesondere für Alleinerziehende mit ihren Kindern sind wichtig, um sich von den vielfältigen Belastungen des Alltags zu lösen.

So werden u.a. von der Diakonie als einem Verband der Freien Wohlfahrtspflege familienfreundliche Ferienreisen angeboten.

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Haushaltshilfen bei Erkrankung eines Elternteils

Homeoffice . © Vadymvdrobot - Depositphotos.com © Vadymvdrobot - Depositphotos.comEine Erkrankung des Elternteils, der sich im Allgemeinen um die Kinderbetreuung kümmert, macht es oft erforderlich, sich Hilfe für den Haushalt zu organisieren.

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Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes

Junge Radfahrerin mit Locken. © Helene Souza - pixelio.de © Helene Souza - pixelio.deWenn ein Kind krank wird, nützt meist das beste Betreuungsnetzwerk nicht viel. Der alleinerziehende Elternteil bleibt zuhause, um das Kind zu betreuen. Berufstätige Eltern erhalten dann von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung Kinderkrankengeld.

Sie können für den unten genannten Zeitraum eine unbezahlte Freistellung vom Arbeitgeber erhalten. Dem Arbeitgeber muss jedoch ein ärztliches Attest über die Pflegenotwendigkeit und -dauer vorgelegt werden.

Der Verdienstausfall kann durch die Krankenkasse erstattet werden.

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Krankenversicherung

Kuschelzeit Mutter und Tochert auf dem Sofa. © rawpixel.com© rawpixel.comWenn Sie sich scheiden lassen und bisher bei Ihrer/m Ehepartner*in mitversichert waren, kommt die Krankenversicherung des Ehepartners noch für die Kosten der Kinder auf. Der Krankenversicherungsschutz für Sie setzt sich am Folgetag als freiwillige Mitgliedschaft in der GKV fort, es sei denn, Sie erklären innerhalb einer bestimmten Frist Ihren Austritt und weisen eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nach.

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Mutter-Kind-Kuren und Vater-Kind-Kuren

Tochter und Vater schauen in die Ferne. © rawpixel.com© rawpixel.comEine Mutter- bzw. Vater-Kind-Kur ist eine von den Krankenkassen finanzierte, dreiwöchige medizinische Leistung, die maximal alle vier Jahre beantragt werden kann.

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