Amt für Kinder, Jugendliche und Familie - Fachstelle Kindertagespflege
Kindertagespflege ist eine bindungsbezogene, anregende und kindorientierte Betreuungsform in einer kleinen Gruppe. Sie ist besonders geeignet für Kinder in den ersten drei Lebensjahren. Kindertagespflege ist gesetzlich im Achten Buch Sozialgesetzbuch, sowie im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) verankert.
Tagesmütter und Tagesväter, die im Gesetz des Landes NRW Kindertagespflegepersonen genannt werden, betreuen ganztags oder für einen Teil des Tages bis zu fünf gleichzeitig anwesende Kinder.